Lizenzvertrag – B2C World-License
Hinweis: Mit dem Kauf einer B2C World-License und der Bestätigung der Checkbox im Warenkorb stimmen Sie diesem Lizenzvertrag verbindlich zu. Ihre Bestelldaten (Name, Adresse) gelten als Vertragsangaben. Die gewählte Zahlungsart wird im Checkout festgelegt. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich – die digitale Zustimmung ist rechtlich bindend.
LIZENZVERTRAG – B2C WORLD-LICENSE
Lizenzgeber:
NeGastro UG (haftungsbeschränkt)
August-Bebel-Str. 32, 19395 Plau am See
Registergericht: Amtsgericht Rostock · HRB 16904
USt.-IdNr.: DE367235260
Geschäftsführer: Dietmar Nehring
Lizenznehmer: Die im Bestellvorgang angegebene Person oder das angegebene Unternehmen.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, die Produkte Fuelsaver24 und Oilsaver24 weltweit und ohne geografische Einschränkung an private Endverbraucher zu vertreiben („B2C World-License").
(2) Der Lizenznehmer erwirbt die Produkte vom Lizenzgeber und verkauft diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung weiter. Es besteht kein Anstellungsverhältnis und keine Agenturstellung.
(3) Verkauf über den Shop des Lizenzgebers: Der Lizenznehmer ist berechtigt, Endverbraucher direkt über den Onlineshop des Lizenzgebers unter fuelsaver24.com zu bedienen. Auf Anfrage erhält der Lizenznehmer einen Kundenrabattcode, den er an seine Endkunden weitergeben kann. Die Höhe des Rabatts kann der Lizenznehmer selbst bestimmen, beträgt jedoch maximal 50 % des UVP. Die Differenz zwischen dem Einkaufspreis des Lizenznehmers (gemäß § 5) und dem gewählten Verkaufspreis wird nach Zahlungseingang als Provision ausgezahlt.
(4) Umsatzsteuer auf Provision: Die Provision wird als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ausgezahlt. Ist der Lizenznehmer umsatzsteuerpflichtig, hat er dem Lizenzgeber vor der ersten Auszahlung die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
(5) Vertriebsrecht: Das Vertriebsrecht wird nicht-exklusiv gewährt. Jeder Inhaber der B2C World-License ist berechtigt, die Produkte weltweit an private Endverbraucher zu vertreiben sowie neue Lizenznehmer zu empfehlen.
§ 2 Teamstruktur und Provisionen
(1) Matrixstruktur: Die Downline ist als 2er-Matrix mit einer Tiefe von 11 Ebenen organisiert. Überschüssige Positionen werden automatisch per Spillover auf die nächste freie Position in der Downline gesetzt.
(2) Provisionen aus der Downline:
| Ebene | Provision |
|---|---|
| Ebene 1 (direkte Empfehlung) | je 1.000,00 € |
| Ebenen 2–11 (ohne Spillover) | je 100,00 € |
| Bei Spillover: | |
| Ebenen 2–11 – Sponsor des Spillovers | je 80,00 € |
| Ebenen 2–11 – Teampartner mit Spillover in Ebene 1 | je 20,00 € |
(3) Provisionsanspruch setzt immer voraus, dass die eigene Lizenzgebühr sowie die Lizenzgebühr des jeweiligen Teampartners vollständig bezahlt sind.
§ 3 Lizenzgebühr und Zahlungsoptionen
(1) Bestellung und Zahlung: Die Lizenzgebühr wird ausschließlich über den Onlineshop unter fuelsaver24.com bezahlt. Die Zahlungsart wird im Checkout gewählt.
(2) Option A – Einmalzahlung: 2.500,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. Keine Folgegebühren.
(3) Option B – Ratierliche Zahlung: 12 Raten à 250,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt., spätestens alle 3 Monate fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen ist der Lizenzgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt. Geleistete Raten verfallen ersatzlos. Rückerstattung ausgeschlossen.
(4) Option C – Lizenzfinanzierung durch Teamprovisionen: Von jeder Teamprovision werden 50 % ausgezahlt und 50 % auf die Lizenzgebühr angerechnet. Die Lizenz wird erst nach vollständiger Anrechnung wirksam. Abbruch führt zum ersatzlosen Verfall aller angerechneten Beträge.
(5) Vertragsabschluss: Der Vertrag gilt mit Eingang der Zahlung und digitaler Zustimmung zur Checkbox als abgeschlossen. Der Lizenzgeber übersendet dem Lizenznehmer nach Zahlungseingang eine Rechnung per E-Mail.
(6) Bei Stornierung oder Rückbuchung erlöschen alle Rechte automatisch. Die Lizenzgebühr wird unter keinen Umständen zurückerstattet.
§ 4 ROI (Return of Investment)
(1) ROI wird ausschließlich Lizenznehmern mit Einmalzahlung oder ratierlicher Zahlung gewährt.
(2) Höhe: Maximal der Nettobetrag der Lizenzgebühr (2.500,00 € netto), reduziert um bereits erhaltene Provisionen.
(3) Der ROI ist ein Provisionsvorschuss, kein Gewinn. Er wird mit künftigen Teamprovisionen verrechnet (50 % Auszahlung / 50 % Rückverrechnung).
(4) Auszahlung nach Ermessen des Lizenzgebers, setzt vollständige Zahlung der Lizenzgebühr voraus.
§ 5 Einkaufskonditionen
(1) Flatrate-Lizenz (Einmalzahlung): Produkte werden kostenfrei bezogen.
(2) Ratierliche Lizenz und Ansparphase:
| Produkt | UVP Brutto | Rabatt 75% | Einkaufspreis Brutto |
|---|---|---|---|
| Fuelsaver24 | 39,90 € | 29,93 € | 9,98 € |
| Oilsaver24 | 53,90 € | 40,43 € | 13,48 € |
(3) Nach vollständiger Zahlung der Lizenzgebühr werden alle Produkte kostenfrei bezogen. Dazu muß generell der Bestellschein "Flatrate" verwendet werden.
(4) Erstausstattung (Flatrate): Nach vollständiger Zahlung erhält der Lizenznehmer 5 Einheiten Fuelsaver24 und 5 Einheiten Oilsaver24 kostenfrei. Für Folgebestellungen ist der Bestellschein mit Endkundeneintragung Pflicht.
§ 6 Pflichten des Lizenznehmers
- Produkte ausschließlich unter der Marke Fuelsaver24 / Oilsaver24 vermarkten
- Markenvorgaben und Marketingrichtlinien gemäß Anlage 1 einhalten
- Keine Konkurrenzprodukte ohne schriftliche Zustimmung vertreiben
- Alle gesetzlichen Vorschriften einhalten
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit: 1 Jahr ab Zahlungseingang, automatische Verlängerung um je 1 Jahr sofern nicht mit 3 Monaten Frist schriftlich gekündigt. Verlängerung kostenfrei.
(2) Fristlose Kündigung durch den Lizenzgeber bei: Zahlungsverzug über 30 Tage, Markenverstößen, Insolvenz oder unlauteren Geschäftspraktiken.
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 8 Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen streng vertraulich – auch 3 Jahre nach Vertragsende.
§ 9 Haftung
(1) Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden aus seiner Vertriebstätigkeit.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Deutsches Recht, Ausschluss CISG.
(2) Gerichtsstand: Rostock.
(3) Änderungen bedürfen der Schriftform.
(4) Salvatorische Klausel.
Anlagen
Anlage 1: Markenvorgaben & Marketingrichtlinien (siehe unten)
ANLAGE 1 – MARKENVORGABEN & MARKETINGRICHTLINIEN
A) MARKENIDENTITÄT
Korrekt: Fuelsaver24 / Oilsaver24
Falsch: FuelSaver, Fuel Saver, fuelsaver, FUELSAVER24
Claim: Sparen beim Fahren / Drive and Save
B) ERLAUBTE MASSNAHMEN
- ✅ Persönlicher Direktvertrieb
- ✅ Visitenkarten und Flyer (nach genehmigter Vorlage)
- ✅ Lokale Messen und Veranstaltungen
- ✅ Eigene Social-Media-Profile mit Markenkennzeichnung
- ✅ Mundpropaganda und Empfehlungsmarketing
- ✅ E-Mail-Marketing an eigene Kundenliste
C) GENEHMIGUNGSPFLICHTIGE MASSNAHMEN
- ⚠️ Eigene Website unter Verwendung der Marke
- ⚠️ Bezahlte Online-Werbung (Google Ads, Facebook Ads etc.)
- ⚠️ Pressearbeit und Medienauftritte
- ⚠️ Kooperationen mit anderen Unternehmen
D) VERBOTENE MASSNAHMEN
- ❌ Nicht genehmigte Logos oder Markennamen
- ❌ Vergleichende Werbung gegen Konkurrenzprodukte
- ❌ Falsche oder übertriebene Produktversprechen
- ❌ Verkauf über nicht autorisierte Plattformen
- ❌ Irreführende Preisdarstellung
E) BEREITGESTELLTE MARKETINGMATERIALIEN
| Material | Format |
|---|---|
| Logo-Paket | PNG, SVG, PDF |
| Produktflyer | PDF (druckfertig) |
| Visitenkarten-Vorlage | |
| Produktpräsentation | PowerPoint/PDF |
| Produktfotos | JPG (hochauflösend) |
| Social-Media-Vorlagen | JPG/PNG |
F) SOCIAL MEDIA RICHTLINIEN
- Marke korrekt benennen
- Keine negativen Aussagen über Konkurrenzprodukte
- Kundenbewertungen nur ungekürzt teilen
- Bei Reklamationen: sofortige Weiterleitung an den Lizenzgeber
G) QUALITÄTSSICHERUNG
- Lizenzgeber behält sich Prüfrecht für Marketingmaterialien vor
- Bei Verstößen: schriftliche Abmahnung
- Bei wiederholten Verstößen: fristlose Kündigung (§ 7 Abs. 2)
Stand: Juli 2026